Drei_Einigkeit
Im Kirchenjahr war gestern der ›Dreieinigkeits-Sonntag‹. Grund genug, um im sonntäglichen Treffen der Gemeinschaft über das Thema ›Dreieinigkeit‹ zu sprechen. Auch wenn man sicher noch mehr erläuterndes zu folgendem Zitat schreiben könnte und müsste, möchte ich es heute und hier einfach mal so abschreiben. An dem entfalteten Gedanken schätze ich vor allem die Ausführung zur Einigkeit der drei Personen:
„Suchen wir nach einem Einheitsbegriff, der dem biblischen Zeugnis von dem dreieinigen, mit sich vereinigenden Gott entspricht, dann fällt sowohl der Begriff des einen Wesens wie der Begriff des identischen Subjekts aus.
Es bleibt nur übrig: die Einigkeit der drei Personen untereinander, oder: die Einigkeit des drei-einigen Gottes. Denn nur der Begriff Einigkeit ist der Begriff einer mitteilbaren und offenen Einheit.
Der eine Gott ist ein einiger Gott. Das setzt personale, nicht nur modale Selbstdifferenzierung Gottes voraus, denn nur Personen können einig sein, Seinsweisen oder Subsistenzweisen aber nicht.
Die Einigkeit der drei göttlichen Personen wird von diesen weder als ihr eines Wesen vorausgesetzt noch als Selbigkeit oder Identität der Gottesherrschaft oder Selbstmitteilung bewirkt.
Die Einigkeit der Drei-einigkeit ist durch die Gemeinschaft von Vater, Sohn und Geist selbst schon gegeben. Sie braucht darum weder durch eine eigene Lehre von der Einheit der göttlichen Substanz noch durch die besondere Lehre von der einen Gottesherrschaft zusätzlich gesichert zu werden.“
Jürgen Moltmann, Trinität und Reich Gottes: Zur Gotteslehre. 2. durchgesehene Auflage (München: Kaiser, 1986), 167.